Mathis Kläntschi als Statthalter von Zürich

Mathis_Klaentschi_rgb_1893Mathis Kläntschi, 53, Vater von 2 Kindern, arbeitete als Jurist bereits in verschiedenen Zweigen von Justiz und Verwaltung. In dieser Zeit entwickelte er sich zur Fachperson insbesondere für Fragen des Staats- und Verwaltungsrechts.

Als Schulpfleger, Gemeinderat und Vertreter der Mieterinnen und Mieter an der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen bewies Mathis Kläntschi grosses gesellschaftliches Engagement und erwarb durch diese Tätigkeiten vielfältige Behördenerfahrung. Als langjähriges Mitglied des Bezirksrats, dessen 1. Vizepräsident er ist, kennt er auch die Aufgaben eines Statthalters bestens.


Dank dieser Lebens- und Berufserfahrung sowie seiner Tätigkeit in verschiedenen Behörden ist Mathis Kläntschi bestens auf das Amt des Statthalters vorbereitet.

Engagement für Fairness

Dass heute im Kanton Zürich das sogenannte Pukelsheim-Wahlverfahren gilt, ist Mathis Kläntschis grosses Verdienst. Noch vor 2006 wurden kleinere Gruppierungen stark benachteiligt. Mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelang es Mathis Kläntschi, dieses verfassungswidrige Wahlrecht zu beseitigen.

Heute ist sichergestellt, dass jede abgegebene Stimme gleich viel zählt und die Parlamente nun tatsächlich nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler zusammengesetzt sind.

Aufgaben des Statthalters und des Bezirksrats

Der Statthalter ist Präsident des Bezirksrats und gleichzeitig Chef des Statthalteramts. Als Statthalter amtet er als Aufsichtsbehörde und Rechtsmittelinstanz in den Bereichen der Ortspolizei, der Feuerwehr und des kommunalen Strassenwesens. Zudem ist er zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Übertretungen.

Demgegenüber übt der fünfköpfige Bezirksrat die Aufsicht über die Gemeinde aus. Er ist Bewilligungsbehörde im Bereich der Lex Koller (Verkauf von Grundstücken an Ausländerinnen und Ausländer) und Rechtsmittelinstanz im Bereich des Sozialwesens und weiteren Gebieten. Ausserdem ist der Bezirksrat gerichtliche Beschwerdeinstanz im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, dem früheren Vormundschaftsrecht.

 Aufsicht mit Augenmass

Sowohl Statthalter als auch Bezirksrat verfügen über einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum. Dieser darf aber nicht dazu missbraucht werden, die Politik der demokratisch gewählten Behörden im eigenen Sinne zu korrigieren. Wir erinnern uns an die Zeiten, als Bezirksrat und Statthalter versucht haben, Zürichs Drogen- und Verkehrspolitik selber zu gestalten, statt nur die Einhaltung von Recht und Gesetz zu prüfen, was ihre Aufgabe gewesen wäre.

Mathis Kläntschi als Statthalter garantiert dafür, dass die Aufsicht über die Stadt weiterhin mit Augenmass und Umsicht wahrgenommen wird.

 

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