Weshalb ein Jurist?

 

Der Statthalter ist zunächst Chef des Statthalteramts. Die wesentliche Aufgabe dieses Amts ist die Durchführung von Strafverfahren im Bereich des Übertretungsstrafrechts. In der Regel werden derartige Verfahren von Juristen durchgeführt, manchmal auch vom Statthalter selber. Da diese Juristen dem Statthalter direkt unterstellt sind, muss er deren Arbeit fachkundig qualifizieren und überwachen können. Dafür ist es absolut notwendig, dass er selber über sehr gute Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht verfügt und die entsprechende Gerichtspraxis kennt. Ebenfalls werden im Statthalteramt Rekurse im Bereich des Strassenverkehrs und Aufsichtsbeschwerden betreffend Polizei und Feuerwehr behandelt. Um in diesen Gebieten kompetent entscheiden zu können, muss der Statthalter über ein vertieftes Wissen im Bereich des Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts verfügen und ebenfalls die aktuelle Gerichtspraxis kennen.

Der Statthalters ist auch Präsident des Bezirksrats. Der Bezirksrat ist im Wesentlichen eine Aufsichts- und Rechtsmittelinstanz. In den Bereichen der Sozialhilfe, des städtischen Personalrechts und der Schule ist er Rechtsmittelinstanz. Zudem übt er die Aufsicht über Heime, Stiftungen, Anstalten und den Gemeinde- und den Stadtrat aus. Bei der Lex Koller (Grundstückerwerb durch Personen im Ausland) ist er Bewilligungsbehörde.

Beim Kindes- und Erwachsenenschutz ist der Bezirksrat gerichtliche Beschwerdeinstanz, wobei der Statthalter Vorsitzender beider Kammern des Gerichts ist.

Damit der Statthalter sich im Bezirksrat oder in einer Beschwerdekammer überzeugend einbringen kann, muss er über fundierte Kenntnisse des Staats- und Verwaltungsrechts verfügen und insbesondere auch vertiefte Kenntnisse des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts aufweisen.

Deshalb sind ein juristisches Studium und mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung im heutigen Umfeld unabdingbar, um die Aufgaben des Statthalters im Bezirk Zürich kompetent erfüllen zu können.